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Parken in der Innenstadt

Die Parkgebührenordnung für die Innenstadt hat sich geändert.

Ab dem 20. Oktober 2025 kannst Du Dein Auto in der Aachener Innenstadt und auf dem Alleenring in der Tarifzone 1 bis zu vier Stunden auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellten. Bisher war die Höchstparkdauer auf eine Stunde begrenzt.

Parken für Bewohner

In den Bewohnerparkzonen „W“ und „BU 1“ wird die Höchstparkdauer vollständig aufgehoben. Dort können die Bewohner ab jetzt ohne zeitliche Beschränkung parken.
 

Technische Anpassung

Die technischen Anpassungen an den 165 Parkscheinautomaten beginnen am 20. Oktober. Da nicht alle Automaten gleichzeitig umgestellt werden können, sind in den Wochen der Umstellung an einzelnen Parkscheinautomaten unterschiedliche Tarifzeiten möglich.
In der App Easypark für das Handyparken gelten die neuen Parkzeiten bereits jetzt. Du kannst also bequem Parktickets mit einer Dauer von bis zu vier Stunden – beziehungsweise ohne Zeitlimit in den Zonen „W“ und „BU 1“ – buchen.
 

Gebühren  

Die Höhe der Parkgebühr ändert sich nicht. Der Tarif beträgt in der Tarifzone 1 innerhalb und auf dem Alleenring für alle öffentlichen Verkehrsflächen weiterhin drei Euro für 60 Minuten. Die Mindestparkdauer beträgt 60 Minuten. In der Tarifzone 2 außerhalb des Alleenrings muss mindestens ein Euro bezahlt werden. Dafür kannst Du Dein Fahrzeug 40 Minuten abstellen.

Warum kostet Parken überhaupt? Jede Stadt kann die Preise danach bestimmen, wie teuer die Pflege und auch die Bereitstellung der Parkflächen tatsächlich ist. Und das machen wir auch in Aachen. Mit den eingenommenen Gebühren finanziert die Stadt die Kosten für die Parkplätze. Gleichzeitig wird ein Anreiz geschaffen, auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen.

Weitere Informationen zum Thema Parken findest Du hier: www.aachen.de/parken