
Teilnahmebedingungen & Datenschutz
Der Fachbereich Mobilität und Verkehr der Stadt Aachen ((FB68), Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen) veranstaltet die jährliche Mobilitätschallenge – im Folgenden „Challenge“ genannt.
Der Fachbereich Mobilität und Verkehr der Stadt Aachen ((FB68), Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen) veranstaltet die jährliche Mobilitätschallenge – im Folgenden „Challenge“ genannt.
Zur Teilnahme an der Challenge müssen die Teilnehmer*innen verschiedene Challenge-Aufgaben absolvieren und dabei an verschieden Angeboten und Aktionen, des FB 68 und externer Partner teilnehmen. Die Teilnahme muss in einem separat erhältlichen „Challenge-Heft“ dokumentiert werden (Siehe: Dokumentation und Nachweise: Challenge-Heft). Die Challenge-Aufgaben sind unterteilt in drei Kategorien: „Kennenlernen und Verstehen“, „Ausprobieren“ und „Regelmäßig Nutzen“. Alle Challenge-Aufgaben werden unter aachenbewegt.de/ausprobieren veröffentlicht. Die Challenge-Aufgaben werden regelmäßig erweitert. Neue Aufgaben werden auf aachenbewegt.de veröffentlicht. Die Erweiterung hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der zu absolvierenden Aufgaben, um an der Verlosung teilnehmen zu können. Die Veranstalter*in behält sich vor Challenge-Aufgaben während der Laufzeit zu entfernen. Schon erbrachte Nachweise behalten ihre Gültigkeit.
Verantwortlich für die Durchführung der in den jeweiligen Challenge-Aufgaben beschriebenen Angebote sind die jeweiligen Anbieter. Die Stadt Aachen übernimmt keine Haftung für Leistungen externer Partner oder sonstiger Dritter.
Teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt oder der Städteregion Aachen gemeldet sind. Für Teilnehmer*innen unter 18. Jahren muss mindestens ein Elternteil auf dem Unterschriftenfeld im Challenge-Heft zusätzlich unterschreiben, um die Einwilligung zur Teilnahme an der Verlosung zu erklären.
Die Laufzeit der Challenge ist das Kalenderjahr 2025.
Der Start der Challenge wird auf der Webseite aachenbewegt.de veröffentlicht.
Die Frist zur Einreichung des Challenge-Heftes ist der 31.12. des jeweiligen Jahres. Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Stadt Aachen.
Die Verlosung und Preisverleihung finden im darauffolgenden Jahr statt.
Die Veranstalter*in behält sich vor, das Gewinnspiel, ohne die Angabe von Gründen, jederzeit vorzeitig beenden zu können. Über eine vorzeitige Beendung der Challenge wird auf der Webseite aachenbewegt.de informiert.
Die Auswahl die Gewinner*in erfolgt per Losverfahren.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung die Gewinner*in und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen.
Es werden jährlich drei Preise verlost. Die konkreten Gewinne des jeweiligen Jahres werden auf der Webseite aachenbewegt.de veröffentlicht.
Um an der Verlosung teilzunehmen muss in jeder Kategorie die folgende Mindestanzahl an Challenge-Aufgaben absolviert werden:
- Fünf Nachweise in der Kategorie „Kennenlernen und Verstehen“
- Fünf Nachweise in der Kategorie „Ausprobieren“
- Ein Nachweis in der Kategorie „Regelmäßig Nutzen“
Entscheidend für die Zulassung zur Verlosung ist die vollständige Dokumentation im Challenge-Heft.
Zur Dokumentation der Teilnahme an verschiedenen Challenge-Aufgaben dient das Challenge-Heft.
Das Challenge-Heft kann an allen Bürger-Informationen der Stadt Aachen abgeholt werden oder über die Mailadresse veranstaltungen-mobiliaet@mail.aachen.de bestellt werden.
Hierzu muss die Mail der Betreff „Mobilitäts-Challenge“ lauten und Name und Anschrift müssen in der Mail übermittelt werden.
Die Dokumentation kann, abhängig von der jeweiligen Aufgabe, auf verschiedene Weise erfolgen (z.B. Stempel, Unterschrift, Einkleben eines Tickets, Eintrag einer Antwort auf eine gestellte Frage, etc.). Die explizite Art der Dokumentation für jede Challenge-Aufgabe wird auf aachenbewegt.de/ausprobieren beschrieben.
Die Veranstalter*in behält sich vor, Teilnehmer*innen bei Missbrauch (z.B. durch Fälschung eines Dokumentations-Nachweises) auszuschließen.
Hat eine Teilnehmer*in die Mindestanzahl der Nachweise erbracht, kann sie das Heft einreichen. Das Heft kann bei allen Bürgerinfos, im Verwaltungsgebäude Lagerhausstraße 20 und per Post an die folgende Adresse eingereicht werden.
Stadt Aachen
Fachbereich Mobilität und Verkehr (FB68)
Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Die Veranstalter*in räumt sich das Recht ein, die Inhalte der Challenge-Hefte (ausgenommen der personenbezogenen Daten) Zur Auswertung und Veröffentlichung weiter zu verarbeiten. Die Daten werden hierzu anonymisiert.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Challenge ist Art. 6 (1) b DS-GVO. Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung der Teilnahmeberechtigung, die Durchführung der Verlosung, die Benachrichtigung der Gewinner*innen, und die einmalige Befragung die Gewinner*in über ihre Erfahrungen im Rahmen der Challenge.
Die Daten werden 12 Monate nach der Durchführung der Challenge gelöscht.
Die Stadt Aachen nutzt zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Challenge die Dienste der regioIT GmbH, mit der wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DS-GVO geschlossen haben, der gewährleistet, dass die Verarbeitung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben durchgeführt wird.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung:
Stadt Aachen
Fachbereich Mobilität und Verkehr (FB68)
Stabstelle Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit – 68/002
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Datenschutzbeauftragter der Stadt Aachen:
Sascha Fackeldey
Fachbereich Rechnungsprüfung
Datenschutz, Informations- und IT-Sicherheit – 14/300
Kasinostraße 48-50
52058 Aachen
Die Teilnehmer*innen haben folgende Rechte:
- Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DS-GVO).
- Wenn sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Teilnehmende von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht für Teilnehmende ein Beschwerderecht bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde: LDI NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf; E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de; tel.: 0211/38424-0.